Wartung von Brandschutztüren- und tore

Wartung von Brandschutztüren und -tore – Sicherheit durch Funktionalität
Brandschutztüren und Brandschutztore sind essenzielle Bausteine im vorbeugenden Brandschutz. Sie verhindern im Ernstfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch, schützen Flucht- und Rettungswege und können so Leben retten. Doch diese Schutzwirkung ist nur dann gewährleistet, wenn die Anlagen regelmäßig geprüft und instand gehalten werden. Eine vernachlässigte Wartung kann im Ernstfall katastrophale Folgen haben – rechtlich, finanziell und menschlich.
Was sind Brandschutztüren und -tore?
Brandschutztüren (z. B. T30, T60, T90) sind selbstschließende Türen, die feuerhemmend oder feuerbeständig wirken. Sie trennen Brandabschnitte voneinander.
Brandschutztore (z. B. Rolltore, Schiebetore) erfüllen eine ähnliche Funktion in größeren Durchgängen, etwa in Industriehallen oder Tiefgaragen.
Sie sind nach DIN-Normen (z. B. DIN 4102 oder DIN EN 16034) klassifiziert und müssen als sogenannte „verwendbare Bauprodukte“ zugelassen und ordnungsgemäß montiert sein.
Warum ist die Wartung so wichtig?
Die sicherheitsrelevante Funktion dieser Bauteile kann durch alltägliche Belastungen, Beschädigungen oder unsachgemäße Nutzung beeinträchtigt werden. Die häufigsten Mängel sind:
- defekte Schließmechanismen
- blockierte oder verstellte Türflügel
- beschädigte Dichtungen oder Brandschutzverglasung
- fehlende Kennzeichnungen oder Prüfplaketten
Ein nicht funktionierendes Schließelement kann im Brandfall zur schnellen Ausbreitung von Feuer und Rauch führen – mit gravierenden Folgen für Menschen und Gebäude.
Rechtliche Grundlagen und Wartungsfristen
Die Bauordnung der Länder (LBO) sowie die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) schreiben vor, dass Brandschutzabschlüsse „ständig betriebsbereit gehalten werden“ müssen. Daraus ergibt sich eine Pflicht zur regelmäßigen Inspektion, Wartung und Instandhaltung.
Typische Vorgaben (je nach Hersteller und Bundesland variierend):
Mindestens 1x jährlich durch eine sachkundige Person oder Fachfirma
Wartung gemäß den Herstellervorgaben und DIN EN 14637 (für selbstschließende Türen)
Dokumentation der Wartung im Prüfbuch oder Wartungsprotokoll
Hinweis: Wird eine Wartung unterlassen, kann im Schadensfall der Versicherungsschutz entfallen – und die Verantwortlichen können haftbar gemacht werden.
Ablauf einer Wartung
Eine fachgerechte Wartung umfasst:
1. Sichtprüfung:
Schäden, Verformungen, Korrosion, Verschmutzungen
Kontrolle der Kennzeichnungen und Zulassungsschilder
2. Funktionstest:
Prüfung des Selbstschließmechanismus
Überprüfung von Feststellanlagen, Türschließern und Magneten
3. Reinigung & Justierung:
Entfernen von Staub und Schmutz
Nachstellen von Scharnieren, Federn, Dämpfern
4. Erneuerung von Verschleißteilen:
Austausch von Dichtungen, Federn, Schließzylindern bei Bedarf
5. Dokumentation:
Prüfprotokoll mit Datum, Mängeln, Maßnahmen und Unterschrift des Prüfers
Wichtige Hinweise für Betreiber
- Niemals verkeilen oder festbinden: Brandschutztüren dürfen nicht offenstehen – es sei denn, eine geprüfte Feststellanlage ist vorhanden.
- Sichtkontrolle durch Nutzer: Betreiber oder Hausmeister sollten regelmäßig einfache Sichtkontrollen durchführen (Tür frei beweglich? Tür schließt?).
- Zugänglichkeit sicherstellen: Türen und Tore dürfen nicht durch Möbel, Lagergut oder Mülltonnen blockiert sein.
Fazit: Wartung schützt – rechtlich und real
Brandschutztüren und -tore sind stille Helden des Gebäudeschutzes. Ihre Funktion wird oft erst im Ernstfall sichtbar – und dann muss sie 100 % zuverlässig sein. Eine regelmäßige, fachgerechte Wartung ist daher kein bürokratischer Aufwand, sondern aktiver Lebens- und Sachschutz.